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OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2007 - 8 C 11341/06 |
Zitiervorschläge
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 15. Januar 2007 - 8 C 11341/06 (https://dejure.org/2007,31158)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Lärmschutzwand zumutbar?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Kann Lärmschutzwand Nutzungskonflikte lösen? (IBR 2007, 157)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.03.1986 - 10 C 45/85
Änderung; Bebauungsplan; Entwicklung; Private Interessen; Bauherr
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2007 - 8 C 11341/06
Allerdings ist ein Bebauungsplan dann nicht erforderlich, wenn er nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dient, sondern ausschließlich im privaten Interesse Einzelner vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Entwicklungen legalisieren soll (vgl. OVG RP, BauR 1986, 412; Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, ESOVGRP).Angesichts des weiten Gestaltungsspielraums der Gemeinde ist ein Bebauungsplan nur dann nicht erforderlich, wenn es sich um einen groben und offensichtlichen planerischen Missgriff handelt, der von keiner nachvollziehbaren Konzeption getragen wird (OVG RP, BauR 1986, 412).
- BVerwG, 13.05.2004 - 4 BN 15.04
Abweichung einer Gemeinde von Stellungnahmen des Staatlichen …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2007 - 8 C 11341/06
Das Trennungsgebot beansprucht für die Überplanung einer bereits bestehenden Gemengelange keine strikte Geltung, insbesondere dann nicht, wenn ein Nebeneinander von Wohnen und Gewerbe schon seit längerer Zeit und offenbar ohne größere Probleme bestanden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 13. Mai 2004 - 4 BN 15.04 -). - OVG Rheinland-Pfalz, 09.11.2005 - 8 C 10964/05
Baurecht, Normenkontrolle, Wohnungsklausel, Änderung, Bebauungsplanänderung, …
Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2007 - 8 C 11341/06
Allerdings ist ein Bebauungsplan dann nicht erforderlich, wenn er nicht der städtebaulichen Entwicklung und Ordnung dient, sondern ausschließlich im privaten Interesse Einzelner vom ursprünglichen Bebauungsplan abweichende Entwicklungen legalisieren soll (vgl. OVG RP, BauR 1986, 412; Urteil des erkennenden Senats vom 9. November 2005 - 8 C 10964/05.OVG -, ESOVGRP).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.03.2008 - 3 K 8/07
Normenkontrollverfahren gegen Bebauungsplan - Schaffung der planungsrechtlichen …
Angesichts des weiten Gestaltungsspielraums der Gemeinde ist ein Bebauungsplan nur dann nicht erforderlich, wenn es sich um einen groben und offensichtlichen planerischen Missgriff handelt, der von keiner nachvollziehbaren Konzeption getragen wird (vgl. OVG Koblenz, U. v. 15.01.2007 - 8 C 11341/06 -, juris).